CareLit Fachartikel

Schadensersatz statt arbeitsrechtlicher Konkurrentenklage

Die Personalvertretung, Berlin · 2008 · Heft 1 · S. 394 bis 398

Dokument
105646
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 51
Seiten
394 bis 398
Erschienen: 2008-10-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Nach Beendigung des Auswahlverfahrens und verbindlicher Stellen-besetzung können dem unterlegenen Bewerber Schadensersatzansprüche nach § 280 Abs.1 BGB und §823 Abs.2 BGB i.V.m. Art.33 Abs.2 GG zustehen. Diese setzen voraus, dass der öffentliche Arbeitgeber bei fehlerfreier Auswahl nach den Grundsätzen des Art. 33 Abs. 2 GG dem unterlegenen Bewerber das Amt hätte übertragen müssen.

Schlagworte

ARBEITGEBER FÜHRUNGSSTIL MITARBEITER GUTACHTEN RECHT RECHTSPRECHUNG EINGRUPPIERUNG ES SCHADENSERSATZ FÜHRUNG SCHREIBEN LEISTUNG BEURTEILUNG EIGNUNG BERUFSAUSBILDUNG PERSÖNLICHKEIT