CareLit Fachartikel
Schadensersatz statt arbeitsrechtlicher Konkurrentenklage
Die Personalvertretung, Berlin · 2008 · Heft 1 · S. 394 bis 398
Dokument
105646
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach Beendigung des Auswahlverfahrens und verbindlicher Stellen-besetzung können dem unterlegenen Bewerber Schadensersatzansprüche nach § 280 Abs.1 BGB und §823 Abs.2 BGB i.V.m. Art.33 Abs.2 GG zustehen. Diese setzen voraus, dass der öffentliche Arbeitgeber bei fehlerfreier Auswahl nach den Grundsätzen des Art. 33 Abs. 2 GG dem unterlegenen Bewerber das Amt hätte übertragen müssen.
Schlagworte
ARBEITGEBER
FÜHRUNGSSTIL
MITARBEITER
GUTACHTEN
RECHT
RECHTSPRECHUNG
EINGRUPPIERUNG
ES
SCHADENSERSATZ
FÜHRUNG
SCHREIBEN
LEISTUNG
BEURTEILUNG
EIGNUNG
BERUFSAUSBILDUNG
PERSÖNLICHKEIT