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Wer Standardsoftware kaufen will, darf alternative Angebote nicht von vornherein ausschließen

Feil Rechtsanwälte; · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 2008 · Heft 1 · S. 36 bis 37

Dokument
106084
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus Umschau, Kulmbach
Autor:innen
Feil Rechtsanwälte;
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 77
Seiten
36 bis 37
Erschienen: 2008-10-01 00:00:00
ISSN
0023-4508
DOI

Zusammenfassung

Bei der Beschaffung von Standard-Software unter der VOL/A stellen sich grundsätzliche Fragen. Muss beispielsweise bei Standard-Software auch Open-Source-Software als alternatives Angebot akzeptiert werden und wie sind die häufig kostenlosen Open-Source-Lizenzen mit in die Bewertung hineihzuneh-men?Dürfen allein Microsoft-Produkte ausgeschrieben werden?Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf hatte mit einem Beschluss vom 23.05.2008 (Az.: VK-7/08-L) eine weitere Frage hinzugefügt: „Muss bei der Beschaffung von Standard-Software alternativ auch ein Angebot von Gebraucht-Software berücksichtigt werden?…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG SOFTWARE STATISTIK VERLETZUNG HAND HANDEL LITERATUR RISIKO RECHTSANWÄLTE Krankenhaus Umschau Kulmbach