Einem Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung muss das Vormundschaftsgericht zustimmenBGB § 1904; FGG §§ 15 Abs. 1, 69 d Abs. 1 Satz 3; ZPO §§ 404, 407 Abs. 2 Satz 1
PflegeRecht, Neuwied · 2008 · Heft 1 · S. 500 bis 505
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorliegenden Fall hat das Landgericht über die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung des Antrags des Betreuers auf gerichtliche Genehmigung der Einstellung der Sondenernährung zu befinden. In ihrer rechtsverbindlichen Patientenverfügung hatte die Betroffene in eindeutiger Art und Weise festgelegt dass sie lebensverlängernde Maßnahmen auch in Form künstlicher Ernährung mittels Magensonde oder Magenfistel ablehnt, wenn die sie behandelnden Ärzte/ Ärztinnen zu dem Ergebnis kommen, dass jede lebenserhaltende Maßnahme ohne Aussicht auf Besserung im Sinne eines für sie erträglichen und umweltbezogenen Lebens mit e…