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Einem Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung muss das Vormundschaftsgericht zustimmenBGB § 1904; FGG §§ 15 Abs. 1, 69 d Abs. 1 Satz 3; ZPO §§ 404, 407 Abs. 2 Satz 1

PflegeRecht, Neuwied · 2008 · Heft 1 · S. 500 bis 505

Dokument
106229
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 12
Seiten
500 bis 505
Erschienen: 2008-10-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Im vorliegenden Fall hat das Landgericht über die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung des Antrags des Betreuers auf gerichtliche Genehmigung der Einstellung der Sondenernährung zu befinden. In ihrer rechtsverbindlichen Patientenverfügung hatte die Betroffene in eindeutiger Art und Weise festgelegt dass sie lebensverlängernde Maßnahmen auch in Form künstlicher Ernährung mittels Magensonde oder Magenfistel ablehnt, wenn die sie behandelnden Ärzte/ Ärztinnen zu dem Ergebnis kommen, dass jede lebenserhaltende Maßnahme ohne Aussicht auf Besserung im Sinne eines für sie erträglichen und umweltbezogenen Lebens mit e…

Schlagworte

GUTACHTEN ERNÄHRUNG PATIENTENVERFÜGUNG ENTSCHEIDUNG INFUSIONSTHERAPIE EINSTELLUNG THERAPIE REHABILITATION LÄHMUNG SCHREIBEN KONSENS KOPF GESUNDHEITSZUSTAND NEUROLOGIE LEBEN STRAFRECHT