CareLit Fachartikel
Zum Anspruch auf rechtliches Gehör
Bt PRAX Spezial, Köln · 2008 · Heft 1 · S. 223 bis 227
Dokument
106321
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es widerspricht reehtsstaatlichen Erfordernissen und verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), wenn ein zulässiger Antrag im Justizverwaltungsverfahren abschlägig beschieden wird, ohne dass dem hiervon nachteilig betroffenen Antragsteller die Gründe hierfür eröffnet werden (Leitsatz der Hedaktion).
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
GERICHT
SELBSTSTAENDIGKEIT
BEHÖRDE
AUFNAHME
BUNDESGERICHTSHOF
Anspruch
Rechtliches
Gehör
Widerspricht
Reehtsstaatlichen
Erfordernissen
Verletzt
Zulässiger
Antrag