CareLit Fachartikel

Zum Anspruch auf rechtliches Gehör

Bt PRAX Spezial, Köln · 2008 · Heft 1 · S. 223 bis 227

Dokument
106321
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bt PRAX Spezial, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 17
Seiten
223 bis 227
Erschienen: 2008-10-08 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Es widerspricht reehtsstaatlichen Erfordernissen und verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), wenn ein zulässiger Antrag im Justizverwaltungsverfahren abschlägig beschieden wird, ohne dass dem hiervon nachteilig betroffenen Antragsteller die Gründe hierfür eröffnet werden (Leitsatz der Hedaktion).

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG GERICHT SELBSTSTAENDIGKEIT BEHÖRDE AUFNAHME BUNDESGERICHTSHOF SCHREIBEN ES VERSTÄNDNIS KORRESPONDENZ ENTSCHEIDUNGSFINDUNG BERUFSAUSÜBUNG GEWALT ZEIT HAND