CareLit Fachartikel

Feiertagszuschlag - Freizeitausgleich -Krankenhäuser

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2008 · Heft 11 · S. 600 bis 601

Dokument
106553
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2008
Jahrgang 22
Seiten
600 bis 601
Erschienen: 2008-11-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Kl. ist als Erzieherin mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden in einer vom Bekl. betriebenen heilpädagogischen Hinrichtung beschäftigt. Sie wird ständig nach einem Dienstplan eingesetzt, der Wechselschichtdienst oder Schichtdienst an sieben Tagen in der Woche vorsieht. Am Montag, dem 3.10.2005, arbeitete die Kl. dienstplanmäßig zehn Stunden. Der Bekl. verminderte wegen des Feiertags die Sollarbeitszeit der Kl. in dieser Woche um 7,7 Stunden und zahlte zudem einen Feiertügszuschlag i.H.v. 135%. Im Februar 2006 zog er einen Betrag im Umfang von 100% des Grundbetrags wieder ab, so das…

Schlagworte

TVÖD ARBEITSZEIT DIENSTPLAN FEIERTAG ARBEITNEHMER SCHICHTARBEIT RECHTSPRECHUNG NATUR ZEIT ZWANG KRANKENHÄUSER ARBEITSVERHÄLTNIS LEISTUNG ARBEITSLEISTUNG ES HÖHE