CareLit Fachartikel

Zu den Anforderungen an eine Verdachtskündigung im klinischen Bereich

Ibener, G.; Eickmann, T.; · Qualitätsmanagement in Klinik und Praxis, Frankfurt · 2008 · Heft 11 · S. 145 bis 146

Dokument
106888
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Qualitätsmanagement in Klinik und Praxis, Frankfurt
Autor:innen
Ibener, G.; Eickmann, T.;
Ausgabe
Heft 11 / 2008
Jahrgang 16
Seiten
145 bis 146
Erschienen: 2008-11-01 00:00:00
ISSN
0949-9253
DOI

Zusammenfassung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ist in §626 BGB niedergelegt. Ein solcher wichtiger Grund kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) beispielsweise in einer erwiesenen strafbaren Handlung oder einer schuldhaften Pflichtverletzung eines Arbeitnehmers liegen. Aber auch der Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen schweren arbeitsvertraglichen Verfehlung kann bereits als wichtiger Grund zur Kündigung ausreichen, sog. „Verdachtskündigung1, wenn der Verdacht das zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauen in die Rechtschaffenhe…

Schlagworte

ARBEITGEBER HESSEN HEBAMME KÜNDIGUNG ARBEITNEHMER ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG VERTRAUEN UNSICHERHEIT ES PERSONEN DOKUMENTATION ARBEITSVERHÄLTNIS WAHRSCHEINLICHKEIT Qualitätsmanagement in Klinik und Praxis Frankfurt