CareLit Fachartikel

Schwangerschaftskonfliktberatung

Krankenpflege-Journal, Würzburg · 1983 · Heft 1 · S. 8 bis 9

Dokument
10797
CareLit-ID
Jahr
1983
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenpflege-Journal, Würzburg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 1983
Jahrgang 21
Seiten
8 bis 9
Erschienen: 1983-10-01 00:00:00
ISSN
0174-108X
DOI

Zusammenfassung

Darum hat das Bundesverfassungsgericht den reformierten § 218 des Strafgesetzbuches mit der Fristenlösung verworfen und eine Indikationenlösung für zulässig erklärt. Das bedeutet, daß jede Tötung ungeborenen Lebens der moralischen und rechtlichen Rechtfertigung bedarf. Konkret gesprochen heißt das, daß nur in einer Notlage ungeborenes Leben getötet werden darf. Vor den Eingriff hat das Bundesverfassungsgericht sowohl die Schwangerschaftskonfliktberatung durch eine vom Staat anerkannte und von einer der gesellschaftlichen Gruppe getragene Stelle als auch die ärztliche Beratung gestellt.

Schlagworte

SCHWANGERSCHAFT SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH STRAFGESETZBUCH KONFLIKTBEARBEITUNG DEUTSCHLAND MENSCHEN LEBEN BERATUNG TOD FRAUEN VERSTÄNDNIS BERATER ES FORSCHUNG ETHIK GENTECHNIK