Kein Anspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrags bei Ablehnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse und Nichterfüllung des Qualitätsgebots nach § 2 SGB V
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 12 · S. 155 bis 159
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gemäß § 109 Abs. 3 SGB V darf ein Versorgungsvertrag nach § 108 Nr. 3 SGB V nicht abgeschlossen werden, wenn das Krankenhaus nicht die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Krankenhausbehandlung bietet oder für eine bedarfsgerechte Krankenhausbehandlung der Versicherten nicht erforderlich ist. Ein Krankenhausträger, der sich in Insolvenz befindet, muss jederzeit mit dem Entzug der Gewerbeerlaubnis nach § 30 GewO wegen Unzuverlässigkeit rechnen. Daher fehlt es in solchen Fällen an der Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Kranken-hausbchandlung. Darüber hinaus hat das BSG festgestellt,…