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Kein Anspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrags bei Ablehnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse und Nichterfüllung des Qualitätsgebots nach § 2 SGB V

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 12 · S. 155 bis 159

Dokument
108649
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2008
Jahrgang 12
Seiten
155 bis 159
Erschienen: 2008-12-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Gemäß § 109 Abs. 3 SGB V darf ein Versorgungsvertrag nach § 108 Nr. 3 SGB V nicht abgeschlossen werden, wenn das Krankenhaus nicht die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Krankenhausbehandlung bietet oder für eine bedarfsgerechte Krankenhausbehandlung der Versicherten nicht erforderlich ist. Ein Krankenhausträger, der sich in Insolvenz befindet, muss jederzeit mit dem Entzug der Gewerbeerlaubnis nach § 30 GewO wegen Unzuverlässigkeit rechnen. Daher fehlt es in solchen Fällen an der Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Kranken-hausbchandlung. Darüber hinaus hat das BSG festgestellt,…

Schlagworte

KRANKENHAUS THERAPIE RECHTSPRECHUNG URTEIL KRANKENHAUSTRÄGER BEURTEILUNG BEHANDLUNGSFEHLER ES PATIENTEN ZULASSUNG LEISTUNG NOTFÄLLE BEVÖLKERUNG PROGNOSE VERHALTEN KRANKENBEHANDLUNG