Arbeitsgelegenheit; Eingliederungsleistung; erwerbsfähiger Hilfebedürftiger; Leistungsfähigkeit; gesetzliche Regelung; zeitlicher Umfang der Arbeitsgelegenheit
ZFSH/SGB, Starnberg · 2009 · Heft 4 · S. 211 bis 216
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Arbeitsgelegenheit für einen erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen ist mangels einer entgegenstehenden gesetzlichen Regelung grundsätzlich auch dann zumutbar, wenn für sie ein zeitlicher Umfang von bis zu 30 Stunden anzusetzen ist. Die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten stellt als eine Eingliederungsleistung lediglich einen Zwischenschritt zum angestrebten Endziel der Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Arbeit dar, sodass es nicht darauf ankommt, ob die Relation von Leistung und Gegenleistung gewahrt ist. Der zeitliche Umfang der Arbeitsgelegenheit muss zudem so bemessen sein, dass ein Rückschlus…