CareLit Fachartikel
Sterben verboten. Kinder haften für ihre Eltern.
Stalinski, D.; · Betreuungsmanagement, Heidelberg · 2009 · Heft 3 · S. 89 bis 92
Dokument
110033
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Betreuer muss die Wünsche des Betroffenen respektieren und umsetzen. Dazu braucht es kein neues Gesetz, meint der Autor. Bereits jetzt regelt dies im BGB § 1901 Abs.3. Dennoch herrscht strafrechtlich erhebliche Unsicherheit da selbst beim BGH widersprüchliche Entscheidungen getroffen wurden. Anhand fiktiver Fallbeispiele macht der Autor die Rechtsprechung deutlich. Er plädiert statt einer Novellierung des BGB für eine Ergänzung der Vorschrift über die Tötung auf Verlangen im Strafgesetzbuch um einen Absatz 3: „Patientenverfügungen sind bindend.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
LEBEN
ENTSCHEIDUNG
PATIENTENVERFÜGUNG
KIND
STERBEN
RECHTSPRECHUNG
PATIENTENVERFÜGUNGEN
ÄRZTE
REGISTER
MENSCHEN
HERZ-KREISLAUF-SYSTEM
KOPF
KOMMUNIKATION
TOD
SCHULD