Im Zweifelsfall das Vormundschaftsgericht einschalten
Care konkret, Hannover · 2009 · Heft 5 · S. 7
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn Arzt und Betreuer sich bei einer tödlichen und irreversiblen Erkrankung eines Patienten sowie infolge dessen niedergelegten oder mutmaßlichen Willens einig sind, die künstliche Ernährung über eine PEG einzustellen, um den Todkranken sterben zu lassen, kann die Pflegeeinrichtung diesem Wunsch folgen, ohne juristische Konsequenzen befürchten zu müssen. Generell hat ein Heim laut Bundesgerichtshof (2005) keine eigene Überprüfungskompe-tenz von Betreuerentscheidungen, betonen Experten der Deutschen Hospiz Stiftung. Einrichtungen, die sich über die Situation unsicher sind, könnten aber das Vormundschaftsgericht…