CareLit Fachartikel

Im Zweifelsfall das Vormundschaftsgericht einschalten

Care konkret, Hannover · 2009 · Heft 5 · S. 7

Dokument
110299
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2009
Jahrgang 12
Seiten
7
Erschienen: 2009-05-15 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Wenn Arzt und Betreuer sich bei einer tödlichen und irreversiblen Erkrankung eines Patienten sowie infolge dessen niedergelegten oder mutmaßlichen Willens einig sind, die künstliche Ernährung über eine PEG einzustellen, um den Todkranken sterben zu lassen, kann die Pflegeeinrichtung diesem Wunsch folgen, ohne juristische Konsequenzen befürchten zu müssen. Generell hat ein Heim laut Bundesgerichtshof (2005) keine eigene Überprüfungskompe-tenz von Betreuerentscheidungen, betonen Experten der Deutschen Hospiz Stiftung. Einrichtungen, die sich über die Situation unsicher sind, könnten aber das Vormundschaftsgericht…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF ERNÄHRUNG STERBEN INDIKATION INFUSIONSTHERAPIE PFLEGEHEIM MAGENSONDE VORMUND MENSCHEN PATIENTEN KOMA LEBEN ES LÖSUNGEN POLITIK TOD