CareLit Fachartikel

Einführung eines rollierenden Schichtsystems ohne mögliche Rücksichtnahme auf eine behinderte Arbeitnehmerin verstößt gegen das Antidiskriminierungs-gesetz

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 6 · S. 282 bis 290

Dokument
110932
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 6 / 2009
Jahrgang 13
Seiten
282 bis 290
Erschienen: 2009-06-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Das Landesarbeitsgericht hatte zum einen die Rechtsfrage zu entscheiden, ob eine ungerechtfertigte mittelbare Diskriminierung einer behinderten Arbeitnehmerin vorliegt, wenn der Arbeitgeber ein rollierendes Schichtsystem einführt, ohne die wegen ihrer Behinderung nicht in Nachtschicht tätig werden könnende Arbeitnehmerin von der Nachtschicht auszunehmen, obwohl dies möglich gewesen wäre. Und zum anderen, ob eine auf die Erkrankung der Arbeitnehmerin gestützte Kündigung unwirksam ist, wenn im Bereich der diskriminierungsfrei übertragbaren Arbeitsaufgaben keine Einschränkung der Leistungsfähigkeit vorliegt.

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITGEBER BEZUGSPFLEGE BEHINDERUNG ARBEITNEHMER KRANKHEIT ARBEITSUNFÄHIGKEIT PflegeRecht Neuwied