Einführung eines rollierenden Schichtsystems ohne mögliche Rücksichtnahme auf eine behinderte Arbeitnehmerin verstößt gegen das Antidiskriminierungs-gesetz
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 6 · S. 282 bis 290
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landesarbeitsgericht hatte zum einen die Rechtsfrage zu entscheiden, ob eine ungerechtfertigte mittelbare Diskriminierung einer behinderten Arbeitnehmerin vorliegt, wenn der Arbeitgeber ein rollierendes Schichtsystem einführt, ohne die wegen ihrer Behinderung nicht in Nachtschicht tätig werden könnende Arbeitnehmerin von der Nachtschicht auszunehmen, obwohl dies möglich gewesen wäre. Und zum anderen, ob eine auf die Erkrankung der Arbeitnehmerin gestützte Kündigung unwirksam ist, wenn im Bereich der diskriminierungsfrei übertragbaren Arbeitsaufgaben keine Einschränkung der Leistungsfähigkeit vorliegt.