CareLit Fachartikel
Beihilfefähigkeit eines Hyaluronsäurepräparates §§ 4 Abs. i, 3 Abs. i, io Abs. i BhV NW, §§ i, 2 Abs. l AAAG, § 3 MPG
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 6 · S. 95 bis 99
Dokument
111491
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Aufwendungen für die Injektion des Hyaluronsäurepräparates Ostenü in das Knie durch einen Arzt wegen bestehender Kniegelenksbeschwerden sind grundsätzlich beihilfefähig. Dem steht nicht entgegen, dass die Behandlung in Spanien erfolgte und eine schriftliche ärztliche Verordnung fehlte.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
URTEIL
THERAPIE
MEDIZINPRODUKT
SPANIEN
ANERKENNUNG
RECHTSPRECHUNG
KNIE
SCHREIBEN
HÖHE
ORTHOPÄDIE
PRAXIS
KNIEGELENK
ORTHOPÄDEN
DEUTSCHLAND
SICHERHEIT