CareLit Fachartikel

Gleichbehandlung teilzeitbeschäftigter Orchestermusiker

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 7 · S. 369 bis 371

Dokument
111616
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2009
Jahrgang 23
Seiten
369 bis 371
Erschienen: 2009-07-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO dürfen ein Unterlassungsantrag und nach §313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungsund Entscheidungsbefugnis nicht mehr klar umrissen sind, sich der Bekl. deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Bekl. verboten ist. Inhalt und Umfang eines beantragten Unterlassungsgebots müssen eindeutig feststehen. -gewährung und kein Zahlungsanspruch zu.

Schlagworte

VERGÜTUNG TARIFVERTRAG RECHT ARBEITSZEIT ARBEITNEHMER ARBEITSVERTRAG VERHALTEN ES LEISTUNG ARBEITSPLATZ EHELEUTE FAMILIE DEUTSCHLAND PERSONEN ZEIT RECHTSPRECHUNG