CareLit Fachartikel
Gleichbehandlung teilzeitbeschäftigter Orchestermusiker
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 7 · S. 369 bis 371
Dokument
111616
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO dürfen ein Unterlassungsantrag und nach §313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungsund Entscheidungsbefugnis nicht mehr klar umrissen sind, sich der Bekl. deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Bekl. verboten ist. Inhalt und Umfang eines beantragten Unterlassungsgebots müssen eindeutig feststehen. -gewährung und kein Zahlungsanspruch zu.
Schlagworte
VERGÜTUNG
TARIFVERTRAG
RECHT
ARBEITSZEIT
ARBEITNEHMER
ARBEITSVERTRAG
VERHALTEN
ES
LEISTUNG
ARBEITSPLATZ
EHELEUTE
FAMILIE
DEUTSCHLAND
PERSONEN
ZEIT
RECHTSPRECHUNG