Freistellung von Personalratsmitgliedern
Knorz, N.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 8 · S. 284 bis 289
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es zählt zu den Grundpfeilern der Personalratstätigkeit, dass den Mitgliedern weder Vor-noch Nachteile aus der Wahrnehmung dieses Ehrenamtes erwachsen dürfen. Konkretisiert wird dieses Benachteiligungsverbot durch das Verbot von finanziellen und beruflichen Nachteilen und der Sicherstellung, dass ausreichend Zeit für die Erfüllung der Aufgaben eingeräumt wird. Letzteres wird durch die Erlaubnis zur Versäumung von Arbeitszeit, durch Ansprüche auf Dienstbefreiung und Freistellung gewährleistet. Verfahren, Umfang, Rechtsfolgen und Ausgestaltungen dieses zeitlichen Benachteiiigungsverbotes werfen umfängliche Fragen…