CareLit Fachartikel
Vorsicht ist geboten
Gesenhues, S.; Fenger, H.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2009 · Heft 7 · S. 1255 bis 1257
Dokument
111834
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Tue nichts Gutes, dann widerfährt Dir nichts Böses - angelehnt an dieses Zitat wird sich mancher Arzt fühlen, der sich unerwartet im Fadenkreuz der Staatsanwaltschaft wiederfindet. Der Vorwurf lautet: „Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse (strafbar nach § 278 StGB, wenn wider besseres Wissen geschehen; das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor).
Schlagworte
BEHÖRDE
GESETZ
BETRUG
ZEUGNIS
PATIENT
GUTACHTEN
ARBEITSPLATZ
ÄRZTE
WISSEN
VERSICHERUNG
UNTERLAGEN
PATIENTEN
SCHADENSERSATZ
KRANKENUNTERLAGEN
BEURTEILUNG
STRAFRECHT