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Vorsicht ist geboten

Gesenhues, S.; Fenger, H.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2009 · Heft 7 · S. 1255 bis 1257

Dokument
111834
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Gesenhues, S.; Fenger, H.;
Ausgabe
Heft 7 / 2009
Jahrgang 106
Seiten
1255 bis 1257
Erschienen: 2009-07-24 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Tue nichts Gutes, dann widerfährt Dir nichts Böses - angelehnt an dieses Zitat wird sich mancher Arzt fühlen, der sich unerwartet im Fadenkreuz der Staatsanwaltschaft wiederfindet. Der Vorwurf lautet: „Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse (strafbar nach § 278 StGB, wenn wider besseres Wissen geschehen; das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor).

Schlagworte

BEHÖRDE GESETZ BETRUG ZEUGNIS PATIENT GUTACHTEN ARBEITSPLATZ ÄRZTE WISSEN VERSICHERUNG UNTERLAGEN PATIENTEN SCHADENSERSATZ KRANKENUNTERLAGEN BEURTEILUNG STRAFRECHT