Arzthaftpflichtverfahren nach Frakturbehandlung bei Kindern
Neu, J.; Vinz, H.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2009 · Heft 7 · S. 491 bis 498
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bestätigung einer fehlerhaften Behandlung lag mit 64 % doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Schlichtungs-verfahren. Die Fehler betrafen im Wesentlichen ungenaue klinische Befunderhebung, Fehldeutung des Röntgenbefunds, dem Frakturmuster nicht angemessene konservative oder operative Behandlung, unterlassene oder unzureichende Fraktur-kontrolle. Die Behandlung von Frakturen im Bereich des Ellenbogengelenks wies mit 77 % die höchste Fehlerquote aus. Fehlerbedingte Dauerschäden leichten bis mittleren Grades wurden in 37 Fällen (31 %), schwere Dauerschäden in 16 Fällen (13 %) festgestellt.