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Amtsenthebung und Entbindung von Kassenvorständen

Dudda, F.; Erfmeyer, K.; · Die Krankenversicherung, Berlin · 2009 · Heft 8 · S. 197 bis 200

Dokument
111993
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Krankenversicherung, Berlin
Autor:innen
Dudda, F.; Erfmeyer, K.;
Ausgabe
Heft 8 / 2009
Jahrgang 61
Seiten
197 bis 200
Erschienen: 2009-08-01 00:00:00
ISSN
0301-4835
DOI

Zusammenfassung

Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz (G5G) hat der Gesetzgeber 1996 die Möglichkeit eröffnet, ein Mitglied des Vorstandes der Orts-, Betriebsund Innungskrankenkassen sowie Ersatzkassen (nachfolgend nur noch Krankenkasse genannt) des Amtes zu entheben oder des Amtes zu entbinden, wenn es zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung unfähig ist oder ihm das Vertrauen durch den Verwaltungsrat entzogen wird (§ 35a Abs. 7 Satz 2 SGBIV).

Schlagworte

ENTZUG KRANKENVERSICHERUNG PATIENTENUEBERLEITUNG SELBSTVERWALTUNG ESSEN ZUSAMMENARBEIT VERTRAUEN BERLIN VERHALTEN BEURTEILUNG Die Krankenversicherung