CareLit Fachartikel

Mitbestimmung beim betrieblichen Vorschlagswesen

Leuze, D.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 1 · S. 364 bis 369

Dokument
112830
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Leuze, D.;
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 52
Seiten
364 bis 369
Erschienen: 2009-10-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der Personalrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, ggf. durch Abschluss von Dienstvereinbarungen über die Grundsätze über die Bewertung von anerkannten Vorschlägen im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens mitzubestimmen (§ 75 Abs. 3 Nr. 12 BPersVG). In den Landespersonalvertre-tungsgesetzen finden sich weit überwiegend Regelungen, die mit § 75 Abs. 3 Nr. 12 BPersVG übereinstimmen.1 Der Terminus „betriebliches Vorschlagswesen hatte früher zu der unzutreffenden Auffassung geführt, dass das Beteiligungsrecht nur für Betriebsverwaltungen wie z.B. Bundesbahn oder Bundespost gilt.…

Schlagworte

ARBEITGEBER MITBESTIMMUNG ARBEITNEHMER PERSONALRAT RECHT THERAPIE WAHRNEHMUNG HÖHE BEURTEILUNG LEISTUNG UNIVERSITÄTEN ESSEN FAKULTÄT PRAXIS ROLLE ARBEITSVERHÄLTNIS