Mitbestimmung beim betrieblichen Vorschlagswesen
Leuze, D.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 1 · S. 364 bis 369
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Personalrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, ggf. durch Abschluss von Dienstvereinbarungen über die Grundsätze über die Bewertung von anerkannten Vorschlägen im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens mitzubestimmen (§ 75 Abs. 3 Nr. 12 BPersVG). In den Landespersonalvertre-tungsgesetzen finden sich weit überwiegend Regelungen, die mit § 75 Abs. 3 Nr. 12 BPersVG übereinstimmen.1 Der Terminus „betriebliches Vorschlagswesen hatte früher zu der unzutreffenden Auffassung geführt, dass das Beteiligungsrecht nur für Betriebsverwaltungen wie z.B. Bundesbahn oder Bundespost gilt.…