CareLit Fachartikel
Vergütung von Konsiliarärzten
Das Krankenhaus, Berlin · 2009 · Heft 1 · S. 654 bis 655
Dokument
113074
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wird die GOÄ als Abrechnungsbasis zwischen Konsiliararzt und Krankenhaus als Rahmenvereinbarung zugrunde gelegt, unterliegt die Festlegung einer abweichenden Gebührenhöhe (hier: Steigerungssatz 0,75) nicht dem Schriftformerfordernis des § 2 GOÄ. Für das Verhältnis zwischen Krankenhaus und Konsiliararzt bedarf es keiner besonderen Schutzfunktion wie für den Patienten.
Schlagworte
VEREINBARUNG
KRANKENHAUSTRÄGER
KRANKENHAUS
LEISTUNG
LITERATUR
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
GEMEINSCHAFTSPRAXIS
HÖHE
ÄRZTE
PATIENTEN
GESUNDHEITSWESEN
VERDRÄNGUNG
NUKLEARMEDIZIN
ZEIT
VERTRÄGE