CareLit Fachartikel

Vergütung von Konsiliarärzten

Das Krankenhaus, Berlin · 2009 · Heft 1 · S. 654 bis 655

Dokument
113074
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 101
Seiten
654 bis 655
Erschienen: 2009-10-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Wird die GOÄ als Abrechnungsbasis zwischen Konsiliararzt und Krankenhaus als Rahmenvereinbarung zugrunde gelegt, unterliegt die Festlegung einer abweichenden Gebührenhöhe (hier: Steigerungssatz 0,75) nicht dem Schriftformerfordernis des § 2 GOÄ. Für das Verhältnis zwischen Krankenhaus und Konsiliararzt bedarf es keiner besonderen Schutzfunktion wie für den Patienten.

Schlagworte

VEREINBARUNG KRANKENHAUSTRÄGER KRANKENHAUS LEISTUNG LITERATUR URTEIL RECHTSPRECHUNG GEMEINSCHAFTSPRAXIS HÖHE ÄRZTE PATIENTEN GESUNDHEITSWESEN VERDRÄNGUNG NUKLEARMEDIZIN ZEIT VERTRÄGE