CareLit Fachartikel
Vergütung von Konsiliarärzten
Das Krankenhaus, Berlin · 2009 · Heft 1 · S. 654 bis 655
Dokument
113074
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wird die GOÄ als Abrechnungsbasis zwischen Konsiliararzt und Krankenhaus als Rahmenvereinbarung zugrunde gelegt, unterliegt die Festlegung einer abweichenden Gebührenhöhe (hier: Steigerungssatz 0,75) nicht dem Schriftformerfordernis des § 2 GOÄ. Für das Verhältnis zwischen Krankenhaus und Konsiliararzt bedarf es keiner besonderen Schutzfunktion wie für den Patienten.
Schlagworte
VEREINBARUNG
KRANKENHAUSTRÄGER
KRANKENHAUS
LEISTUNG
LITERATUR
URTEIL
Das Krankenhaus
Berlin