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Zwangsbehandlung bei strafrechtlichen Unterbringungen. Ein nach wie vor ungelöstes Problem?

Böhm, H.; · Bt PRAX Spezial, Köln · 2009 · Heft 1 · S. 218 bis 220

Dokument
113196
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bt PRAX Spezial, Köln
Autor:innen
Böhm, H.;
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 18
Seiten
218 bis 220
Erschienen: 2009-10-08 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Die Zulässigkeit einer Zwangsbehandlung im Rahmen einer Betreuung ist trotz wegweisender Entscheidungen des BGH1 noch nicht für alle Sachverhalte ausgelotet. Das OLG München2 hat sich jetzt mit einer im Abstand von zwei Wochen erforderlichen, zwangsweisen Injektion eines Depotneuroleptikums während einer strafrechtlichen Unterbringung (§ 63 StGB) beschäftigt. Die antragsgemäß erteilte Genehmigung einer „Zwangsmedikation wurde in der Beschwerdeentscheidung aufgehoben, weil mangels zivilrechtlicher Unterbringung keine Grundlage für eine Zwangsmedikation bestehe.

Schlagworte

UNTERBRINGUNG EINWILLIGUNG BUNDESGERICHTSHOF ENTSCHEIDUNG THERAPIE EINRICHTUNG BERATUNG RECHTSPRECHUNG NOTFÄLLE ZWANG GESUNDHEIT PERSÖNLICHKEIT LEBEN KUNST SICHERHEIT FREIHEIT