CareLit Fachartikel
»In fast allen Fällen war die Kommunikation schlecht«
Kremer, C.; · Hebammenforum, Karlsruhe · 2009 · Heft 11 · S. 891 bis 895
Dokument
113380
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Juristen sind keine Hebammen oder Mediziner - trotzdem müssen sie bei geburtshilflichen Schadensfällen entscheiden, ob falsch gehandelt wurde und ob Fehler ursächlich sind für einen Schaden. Wie sie dabei vorgehen und wer wann was beweisen muss, folgt den Regeln des Medizinrechts. Doch weil Hebammen und (werdende) Familien Menschen sind, spielt auch die Kommunikation eine wichtige Rolle. Fachanwalt Christoph Kremer ist überzeugt: Würden Hebammen nach einem Fehler das Gespräch mit den Geschädigten suchen, würden diese in vielen Fällen gar nicht erst zum Anwalt gehen
Schlagworte
HEBAMME
GEBURTSHILFE
GESPRÄCH
GUTACHTEN
KOMMUNIKATION
GERICHT
RECHTSANWÄLTE
BEHANDLUNGSFEHLER
KAUSALITÄT
KIND
PATIENTEN
ÄRZTE
HÖHE
SCHADENSERSATZ
VERSICHERUNGSSCHUTZ
ÄRZTINNEN