CareLit Fachartikel

»In fast allen Fällen war die Kommunikation schlecht«

Kremer, C.; · Hebammenforum, Karlsruhe · 2009 · Heft 11 · S. 891 bis 895

Dokument
113380
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Hebammenforum, Karlsruhe
Autor:innen
Kremer, C.;
Ausgabe
Heft 11 / 2009
Jahrgang 10
Seiten
891 bis 895
Erschienen: 2009-11-01 00:00:00
ISSN
1611-4566
DOI

Zusammenfassung

Juristen sind keine Hebammen oder Mediziner - trotzdem müssen sie bei geburtshilflichen Schadensfällen entscheiden, ob falsch gehandelt wurde und ob Fehler ursächlich sind für einen Schaden. Wie sie dabei vorgehen und wer wann was beweisen muss, folgt den Regeln des Medizinrechts. Doch weil Hebammen und (werdende) Familien Menschen sind, spielt auch die Kommunikation eine wichtige Rolle. Fachanwalt Christoph Kremer ist überzeugt: Würden Hebammen nach einem Fehler das Gespräch mit den Geschädigten suchen, würden diese in vielen Fällen gar nicht erst zum Anwalt gehen

Schlagworte

HEBAMME GEBURTSHILFE GESPRÄCH GUTACHTEN KOMMUNIKATION GERICHT RECHTSANWÄLTE BEHANDLUNGSFEHLER KAUSALITÄT KIND PATIENTEN ÄRZTE HÖHE SCHADENSERSATZ VERSICHERUNGSSCHUTZ ÄRZTINNEN