CareLit Fachartikel

Rechtsfehler bei der Versagung von Beihilfen zu Arzneimitteln

Quambusch, E.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 11 · S. 409 bis 413

Dokument
113398
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Quambusch, E.;
Ausgabe
Heft 11 / 2009
Jahrgang 52
Seiten
409 bis 413
Erschienen: 2009-11-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der Anspruch auf eine Beihilfe wegen der Aufwendungen für Arzneimittel ist nicht abhängig von der Verschreibungspflichtigkeit der verordneten Mittel. Auch mit dem Argument fehlender wissenschaftlicher Anerkennung eines Arzneimittels kann die Beihilfe nicht ohne weiteres versagt werden. Die gegenwärtige Beihiifepraxis offenbart einige rechtliche Fehlorientierungen, die nur überwunden werden können, wenn die Beihilfepraxis konsequent auf das Beamtenrecht abgestimmt wird.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL ANERKENNUNG SCHULMEDIZIN THERAPIE NEBENWIRKUNGEN PROBLEM FAMILIE GEBÜHRENORDNUNGEN HEILBERUFE KONTAKTLINSEN KRANKHEIT DIAGNOSTIK ES PERSONEN VERHALTEN RUHESTAND