CareLit Fachartikel
Beschneidung eines noch nicht einwilligungsfähigen Kindes
Patienten Rechte, Frankfurt · 2008 · Heft 1 · S. 7 bis 10
Dokument
113903
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Veranlasst der nicht sorgeberechtigter Vater ohne Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter die Beschneidung eines noch nicht einwilligungsfähigen Kindes, so liegt darin eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes des Kindes, die schon wegen der Genugtuungsfunktion einen Schmerzensgeldanspruch des Kindes begründet.
Schlagworte
EINWILLIGUNG
ENTSCHEIDUNG
VERLETZUNG
KIND
SCHMERZENSGELD
KÖRPERVERLETZUNG
Kindes
Beschneidung
Einwilligungsfähigen
Veranlasst
Sorgeberechtigter
Vater
Zustimmung
Sorgeberechtigten
Mutter
Liegt