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Sorgfältig die Schichtplanung prüfen

Langner, S.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2009 · Heft 11 · S. 62 bis 63

Dokument
114126
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Langner, S.;
Ausgabe
Heft 11 / 2009
Jahrgang 78
Seiten
62 bis 63
Erschienen: 2009-11-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Die Zahlung von Wechselschichtzulagen sorgt häufiger für Streit zwischen (tarifgebundener) Krankenhausleitung und Belegschaft. Die tarifvertraglichen Voraussetzungen sind oft jedoch nicht erfüllt. Werden in einer Abteilung/Station wechselnde Arbeitsschichten und zu bestimmten Zeiten ausschließlich Bereitschaftsdienste geleistet, wird nicht „ununterbrochen im Sinne des TVöD/FVöDK gearbeitet. Eine Wechselschichtzulage wird deshalb nicht ausgelöst So hat es das Bundesarbeitsgericht am 24. September2008,10 AZR 770/07, entschieden.

Schlagworte

BEREITSCHAFTSDIENST ARBEITSZEIT TVÖD KRANKENHAUS AMBULANZ ARBEITNEHMER BERLIN ARBEIT ES RECHTSPRECHUNG ZEIT PRAXIS ARBEITSLEISTUNG PATIENTEN TELEFON DEUTSCHLAND