Neuverblistern von Fertigarzneimitteln in Apotheken
Roth, T.; · Apotheken Recht, Baden-Baden · 2009 · Heft 1 · S. 124 bis 128
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In den Apotheken steht nach wie vor die Versorgung mit verschreibungspflichtigen Fertigarzneimitteln pharmazeutischer Unternehmen im Vordergrund: Der gesetzlich Krankenversicherte geht zu einem Vertragsarzt, der ein Medikament verordnet. Damit geht der Patient zu einer Apotheke und erhält gegen Vorlage des Rezepts das Medikament. Der Apotheker entnimmt der Verpackung nicht die Anzahl an Tabletten, Kapseln etc., die der Versicherte nach der Verordnung des Arztes benötigt, sondern händigt dem Versicherten das Arzneimittel in der Primärverpackung und der darin enthaltenen vollen Menge aus