Mehr Verbraucherschutz für Heimbewohner?
Klie, T.; · Betreuungsmanagement, Heidelberg · 2009 · Heft 12 · S. 202 bis 205
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zum 01. 10. 2009 trat das Wohnund Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) in Kraft. Es löst die Regelung der §§ 5 bis 9 Heimgesetz ab, die in der Vergangenheit den so genannten Heimvertrag regelten und diesen vertragstyp als so genannten „gemischten Vertrag generiert hatte (vgl. hierzu Walther in: BTMan, Heft 4, 2008, S. 199-208). Durch die Föderalisierung des Heimrechts ist die Kompetenz über die ordnungsrechtliche Seite, rechtliche Rahmenbedingungen für Einrichtungen für Menschen mit Behinderung im Alter und Pflegebedarf auf die Länder übergegangen, die inzwischen fast alle an Nachfolgegesetzen zum Heimgesetz arbeiten.