CareLit Fachartikel

Beurteilung der Geschäftsfähigkeit bei Vorsorgevollmachten

PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 1 · S. 520 bis 528

Dokument
114935
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 13
Seiten
520 bis 528
Erschienen: 2009-10-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Diagnose einer fortschreitenden Demenz steht der Wirksamkeit einer früher erteilten notariellen Vorsorgevollmacht nicht entgegen, solange nicht die Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen bereits zum Zeitpunkt der Beurkundung hinreichend sicher feststeht. Hat der Betroffene bewusst und in freier Willensentschließung eine Vertrauensperson bevollmächtigt, kann jedenfalls eine hierauf bezogene (partielle) Geschäftsfähigkeit selbst dann zu bejahen sein, wenn nicht auszuschließende leichtere kognitive Defizite zu Bedenken gegen die Wirksamkeit anderweitiger Willenserklärungen Aniass geben können.

Schlagworte

VOLLMACHT BETREUUNG GESCHÄFTSFÄHIGKEIT PATIENTENVERFUEGUNG DEMENZ ENTSCHEIDUNG BEURTEILUNG EIGNUNG BEVOLLMÄCHTIGTER PATIENTEN SICHERHEIT ES ZEIT PSYCHIATRIE TRAGEN LEBEN