CareLit Fachartikel

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WEBER, M.; · Pflegezeitschrift · 2010 · Heft 1 · S. 34 bis 36

Dokument
115084
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegezeitschrift
Autor:innen
WEBER, M.;
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 63
Seiten
34 bis 36
Erschienen: 2010-01-01 00:00:00
ISSN
0945-1129
DOI

Zusammenfassung

Daten zur Krankheit eines Arbeitnehmers können für den Bestand des Arbeitsverhältnisses bedeutsam sein, vor allem zur Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung, aber auch zur Einleitung eines betrieblichen Eingliederungs-managements. Deshalb hat der Arbeitgeber das Recht, auch Krankheitsdaten in die Personalakte aufzunehmen. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. September 2006 muss der Arbeitgeber sensible Gesundheitsdaten jedoch auf bestimmte Weise aufbewahren, um das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten zu gewährleisten.

Schlagworte

ARBEITGEBER URTEIL PERSONALAKTEN RECHT RECHTSPRECHUNG THERAPIE KRANKHEIT ARBEITSVERHÄLTNIS UNTERLAGEN SCHWANGERSCHAFT GESUNDHEITSZUSTAND PERSÖNLICHKEIT SCHREIBEN ALKOHOLIKER FÜHRUNG PROGNOSE