CareLit Fachartikel
Streikbegleitende „Flashmob-Aktion
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 1 · S. 18 bis 22
Dokument
115289
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine streikbegleitende Aktion, mit der eine Gewerkschaft in einem öffentlich zugänglichen Betrieb kurzfristig und überraschend eine Störung betrieblicher Abläufe hervorrufen will, um zur Durchsetzung tariflicher Ziele Druck auf die Arbeitgeberseite auszuüben, ist nicht generell unzulässig. Der damit verbundene Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des betroffenen Arbeitgebers kann aus Gründen des Arbeitskampfrechts gerechtfertigt sein, wenn dem Arbeitgeber wirksame Verteidigungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Schlagworte
TARIFVERTRAG
VEREINBARUNG
ARBEITGEBER
RECHT
WIRKUNG
RECHTSPRECHUNG
PERSONEN
BERLIN
RUHESTAND
ZIELE
DRUCK
FREIHEIT
BEURTEILUNG
ROLLE
ARBEITSVERHÄLTNIS
RICHTLINIE