CareLit Fachartikel

Streikbegleitende „Flashmob-Aktion

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 1 · S. 18 bis 22

Dokument
115289
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 24
Seiten
18 bis 22
Erschienen: 2010-01-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Eine streikbegleitende Aktion, mit der eine Gewerkschaft in einem öffentlich zugänglichen Betrieb kurzfristig und überraschend eine Störung betrieblicher Abläufe hervorrufen will, um zur Durchsetzung tariflicher Ziele Druck auf die Arbeitgeberseite auszuüben, ist nicht generell unzulässig. Der damit verbundene Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des betroffenen Arbeitgebers kann aus Gründen des Arbeitskampfrechts gerechtfertigt sein, wenn dem Arbeitgeber wirksame Verteidigungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Schlagworte

TARIFVERTRAG VEREINBARUNG ARBEITGEBER RECHT WIRKUNG RECHTSPRECHUNG PERSONEN BERLIN RUHESTAND ZIELE DRUCK FREIHEIT BEURTEILUNG ROLLE ARBEITSVERHÄLTNIS RICHTLINIE