CareLit Fachartikel
Kosten für ein höhenverstellbares Pf legebett
Rechtsdepesche, Köln · 2010 · Heft 4 · S. 68 bis 69
Dokument
116442
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Pflegekasse hat eine bei ihr versicherte pflegebedürftige Person mit einem höhenverstellbaren Pflegebett zu versorgen, wenn damit eine auch nur geringe Teilmobilität erreicht wird. Der Hinweis der Pflegekasse auf ein erhöhtes Sturzrisiko ist dann unbeachtlich, wenn das Risiko auch bei dem zuvor zur Verfügung gestellten höheren Stardardpflege-bett objektiv bestanden hat.
Schlagworte
KRANKENKASSE
KRANKENTRANSPORTMITTEL
PFLEGEHILFSMITTEL
SANITAERBEREICH
ENTSCHEIDUNG
HAUS- UND FAMILIENPFLEGE
RISIKO
PARESE
ARM
BEIN
GANG
KÖRPERGRÖSSE
LEISTUNG
HÖHE
WAHRSCHEINLICHKEIT
BODEN