CareLit Fachartikel

Kosten für ein höhenverstellbares Pf legebett

Rechtsdepesche, Köln · 2010 · Heft 4 · S. 68 bis 69

Dokument
116442
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2010
Jahrgang 7
Seiten
68 bis 69
Erschienen: 2010-04-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Eine Pflegekasse hat eine bei ihr versicherte pflegebedürftige Person mit einem höhenverstellbaren Pflegebett zu versorgen, wenn damit eine auch nur geringe Teilmobilität erreicht wird. Der Hinweis der Pflegekasse auf ein erhöhtes Sturzrisiko ist dann unbeachtlich, wenn das Risiko auch bei dem zuvor zur Verfügung gestellten höheren Stardardpflege-bett objektiv bestanden hat.

Schlagworte

KRANKENKASSE KRANKENTRANSPORTMITTEL PFLEGEHILFSMITTEL SANITAERBEREICH ENTSCHEIDUNG HAUS- UND FAMILIENPFLEGE RISIKO PARESE ARM BEIN GANG KÖRPERGRÖSSE LEISTUNG HÖHE WAHRSCHEINLICHKEIT BODEN