CareLit Fachartikel
Irreführende werbliche Aussage ohne wissenschaftlich valide Untersuchung
Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 3 · S. 135 bis 138
Dokument
116723
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die werbliche Aussage, ein biotechnologisch hergestelltes Generikum {Biosimilar) im Sinne des Art. 10 Abs. 4 der Richtlinie 2001/83/EG verfüge erwiesenermaßen über ein im Vergleich zum Originalarzneimittel „äquivalentes Sicherheitsprofil, ist irreführend, wenn dieser Vergleich nicht auf einer wissenschaftlich validen Untersuchung der Sicherheitsprofile, sondern hinsichtlich des Generikums lediglich auf WirksamkeitsStudien beruht.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
NEBENWIRKUNGEN
RICHTLINIE
SICHERHEIT
MARKETING
VERBOT
WACHSTUMSHORMON
DEUTSCHLAND
ZULASSUNG
GENERIKA
PROTEINE
ZELLEN
PRAXIS
RECHTSPRECHUNG
HAUSÄRZTE
ES