CareLit Fachartikel

Irreführende werbliche Aussage ohne wissenschaftlich valide Untersuchung

Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 3 · S. 135 bis 138

Dokument
116723
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2010
Jahrgang 32
Seiten
135 bis 138
Erschienen: 2010-03-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die werbliche Aussage, ein biotechnologisch hergestelltes Generikum {Biosimilar) im Sinne des Art. 10 Abs. 4 der Richtlinie 2001/83/EG verfüge erwiesenermaßen über ein im Vergleich zum Originalarzneimittel „äquivalentes Sicherheitsprofil, ist irreführend, wenn dieser Vergleich nicht auf einer wissenschaftlich validen Untersuchung der Sicherheitsprofile, sondern hinsichtlich des Generikums lediglich auf WirksamkeitsStudien beruht.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL NEBENWIRKUNGEN RICHTLINIE SICHERHEIT MARKETING VERBOT WACHSTUMSHORMON DEUTSCHLAND ZULASSUNG GENERIKA PROTEINE ZELLEN PRAXIS RECHTSPRECHUNG HAUSÄRZTE ES