CareLit Fachartikel
Planung darf nicht an Sektorengrenzen Halt machen
Henkel-Hoving, H.-B.; Becker, J.; · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2010 · Heft 3 · S. 26 bis 32
Dokument
116778
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Selbstverständlich kommt es vor, beim ausgewählten Arzt auf einen Termin warten zu müssen. Wenn mir die Wartezeit zu lang ist, kann ich als Patient in der Regel zu einem anderen Mediziner gehen — die vertragsärztliche Versorgung ist schließlich ein verbrieftes Recht der Versicherten. Allerdings existiert keine Vorschrift, die festlegt, wie lange ich maximal auf einen Behandlungstermin bei einem bestimmten Arzt zu warten habe.
Schlagworte
BEDARFSPLANUNG
POLITIK
NORDRHEIN-WESTFALEN
KRANKENHAUS
MEDIZIN
PLANUNG
ZEIT
GLÜCK
RADIOLOGEN
DEUTSCHLAND
ORIENTIERUNG
GESUNDHEIT
ROLLE
AUGE
PRAXIS
VERHALTEN