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Planung darf nicht an Sektorengrenzen Halt machen

Henkel-Hoving, H.-B.; Becker, J.; · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2010 · Heft 3 · S. 26 bis 32

Dokument
116778
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit + Gesellschaft, Remagen
Autor:innen
Henkel-Hoving, H.-B.; Becker, J.;
Ausgabe
Heft 3 / 2010
Jahrgang 13
Seiten
26 bis 32
Erschienen: 2010-03-01 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

Selbstverständlich kommt es vor, beim ausgewählten Arzt auf einen Termin warten zu müssen. Wenn mir die Wartezeit zu lang ist, kann ich als Patient in der Regel zu einem anderen Mediziner gehen — die vertragsärztliche Versorgung ist schließlich ein verbrieftes Recht der Versicherten. Allerdings existiert keine Vorschrift, die festlegt, wie lange ich maximal auf einen Behandlungstermin bei einem bestimmten Arzt zu warten habe.

Schlagworte

BEDARFSPLANUNG POLITIK NORDRHEIN-WESTFALEN KRANKENHAUS MEDIZIN PLANUNG ZEIT GLÜCK RADIOLOGEN DEUTSCHLAND ORIENTIERUNG GESUNDHEIT ROLLE AUGE PRAXIS VERHALTEN