Spitzenstellungswerbung für Hörgeräteversorgung
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 1 · S. 15 bis 18
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Betrachtet man die Werbung als Ganzes mit der Garantie der bestmöglichen Hörgeräteversorgung durch den promovierten Geschäftsführer, so kann der betroffene hörgeschädigte Verbraucher die vollmundige Anpreisung der Dienstleistung nicht anders verstehen als die Suggestion eines Erfolgs der entsprechenden Behandlung. Denn wenn die bestmögliche Versorgung im Hörzentrum von so kompetenter Seite versprochen wird, die von der Fachautorität fast einer Werbung unter Einbeziehung eines ärztlichen Beraters entspricht, meint der Verbraucher, dass er sich um den Erfolg der entsprechenden Versorgung nicht zu sorgen braucht.