CareLit Fachartikel

Zum Abbruch einer künstlichen Ernährung Mutmaßlicher Wille

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 3 · S. 164 bis 171

Dokument
117528
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 3 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
164 bis 171
Erschienen: 2010-03-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Kommt es für die Beibehaltung einer Magensonde und die mit ihrer Hilfe ermöglichte künstliche Ernährung auf den mutmaßlichen Willen des Betroffenen an, ob dieser trotz eingetretenen irreversiblen tödlichen Verlaufs seiner Erkrankung noch lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen will, so muss die Entscheidung im Zweifel »für das weitere Leben« lauten. Denn im umgekehrten Fall bestünde das Risiko, dass der Betroffene durch ihm aufgezwungene Umstände zu einem Zeitpunkt aus dem Leben scheiden muss, zu dem er dies noch nicht will.

Schlagworte

ERNÄHRUNG ENTSCHEIDUNG EINWILLIGUNG RECHTSPRECHUNG INFUSIONSTHERAPIE THERAPIE BUNDESGERICHTSHOF LEBEN RISIKO SICHERHEIT CHOREA GESUNDHEITSZUSTAND NAHRUNGSZUFUHR SCHREIBEN TOD HUNGER