CareLit Fachartikel
Zum Abbruch einer künstlichen Ernährung Mutmaßlicher Wille
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 3 · S. 164 bis 171
Dokument
117528
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kommt es für die Beibehaltung einer Magensonde und die mit ihrer Hilfe ermöglichte künstliche Ernährung auf den mutmaßlichen Willen des Betroffenen an, ob dieser trotz eingetretenen irreversiblen tödlichen Verlaufs seiner Erkrankung noch lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen will, so muss die Entscheidung im Zweifel »für das weitere Leben« lauten. Denn im umgekehrten Fall bestünde das Risiko, dass der Betroffene durch ihm aufgezwungene Umstände zu einem Zeitpunkt aus dem Leben scheiden muss, zu dem er dies noch nicht will.
Schlagworte
ERNÄHRUNG
ENTSCHEIDUNG
EINWILLIGUNG
RECHTSPRECHUNG
INFUSIONSTHERAPIE
THERAPIE
BUNDESGERICHTSHOF
LEBEN
RISIKO
SICHERHEIT
CHOREA
GESUNDHEITSZUSTAND
NAHRUNGSZUFUHR
SCHREIBEN
TOD
HUNGER