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Die rechtlichen Rahmenbedingungen der sogenannten künstlichen Ernährung

TOLMEIN, O.; · Zeitschrift für medizinische Ethik, Ostfildern · 2010 · Heft 4 · S. 159 bis 167

Dokument
117651
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für medizinische Ethik, Ostfildern
Autor:innen
TOLMEIN, O.;
Ausgabe
Heft 4 / 2010
Jahrgang 56
Seiten
159 bis 167
Erschienen: 2010-04-01 00:00:00
ISSN
0944-7652
DOI

Zusammenfassung

Künstliche Ernährung ist nur zulässig bei medizinischer Indikation, nicht als Pflegeerleichterung. Da sie eine medizinische Behandlung darstellt, setzt sie eine Einwilligung voraus. Die Einwilligung hat bei selbst einwilligungs-unfähigen Patienten nach den neuen betreuungsrechtlichen Vorschriften in der Regel durch den Betreuer zu erfolgen. Für dessen Entscheidung spielt neuerdings der mutmaßliche Wille des Betroffenen eine herausragende Rolle, der allerdings in Konflikt mit dem Wohl und der Verpflichtung des Betreuers geraten kann, die Folgen von Krankheit und Behinderung zu verringern. In diesen Fällen werden…

Schlagworte

ERNÄHRUNG INFUSIONSTHERAPIE THERAPIE ENTSCHEIDUNG EINWILLIGUNG LEBEN PATIENTEN ROLLE KRANKHEIT MENSCHEN VITAMINE NAMEN TOD DEUTSCHLAND RECHTSPRECHUNG NASE