Die rechtlichen Rahmenbedingungen der sogenannten künstlichen Ernährung
TOLMEIN, O.; · Zeitschrift für medizinische Ethik, Ostfildern · 2010 · Heft 4 · S. 159 bis 167
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Künstliche Ernährung ist nur zulässig bei medizinischer Indikation, nicht als Pflegeerleichterung. Da sie eine medizinische Behandlung darstellt, setzt sie eine Einwilligung voraus. Die Einwilligung hat bei selbst einwilligungs-unfähigen Patienten nach den neuen betreuungsrechtlichen Vorschriften in der Regel durch den Betreuer zu erfolgen. Für dessen Entscheidung spielt neuerdings der mutmaßliche Wille des Betroffenen eine herausragende Rolle, der allerdings in Konflikt mit dem Wohl und der Verpflichtung des Betreuers geraten kann, die Folgen von Krankheit und Behinderung zu verringern. In diesen Fällen werden…