CareLit Fachartikel

Bereitschaftsdienst - Abgeltung durch Freizeit

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 5 · S. 180 bis 186

Dokument
117726
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 5 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
180 bis 186
Erschienen: 2010-05-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Wird ein Beschäftigter zur Leistung von Bereitschaftsdiensten herangezogen und stimmt er ausdrücklich oder konkludent zu, dass der Arbeitgeber ihm an Stelle der Zahlung des Bereitschaftsdienstentgelts Freizeitausgleich gewährt (§ 8.1 Abs. 7 Satz 1 3. Alt. TVöD-K), treffen die Arbeitsvertragsparteien i.d. R. keine beide Seiten bezüglich der Vergütung künftiger Bereitschaftsdienste bindende Vereinbarung. Diese Zustimmung wirkt i. d. R. nur solange, bis sie vom Beschäftigten widerrufen wird.

Schlagworte

ARBEITSZEIT BEREITSCHAFTSDIENST BAT VERGÜTUNG ARBEITGEBER RECHTSPRECHUNG LEISTUNG KRANKENHAUSABTEILUNGEN KRANKENHÄUSER HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN ZEIT VERHALTEN ARBEITSLEISTUNG PRAXIS