CareLit Fachartikel
Bereitschaftsdienst - Abgeltung durch Freizeit
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 5 · S. 180 bis 186
Dokument
117726
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wird ein Beschäftigter zur Leistung von Bereitschaftsdiensten herangezogen und stimmt er ausdrücklich oder konkludent zu, dass der Arbeitgeber ihm an Stelle der Zahlung des Bereitschaftsdienstentgelts Freizeitausgleich gewährt (§ 8.1 Abs. 7 Satz 1 3. Alt. TVöD-K), treffen die Arbeitsvertragsparteien i.d. R. keine beide Seiten bezüglich der Vergütung künftiger Bereitschaftsdienste bindende Vereinbarung. Diese Zustimmung wirkt i. d. R. nur solange, bis sie vom Beschäftigten widerrufen wird.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
BEREITSCHAFTSDIENST
BAT
VERGÜTUNG
ARBEITGEBER
RECHTSPRECHUNG
LEISTUNG
KRANKENHAUSABTEILUNGEN
KRANKENHÄUSER
HÖHE
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHREIBEN
ZEIT
VERHALTEN
ARBEITSLEISTUNG
PRAXIS