CareLit Fachartikel
Durch Bereitschaftsdienste wird eine Wechselschichtarbeit unterbrochen
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 5 · S. 237 bis 240
Dokument
118334
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch im vorliegenden Fall streiten die Parteien darüber, ob der Klägerin auch über den Januar 2007 hinaus die Wechselschichtzulage gemäß §8 Abs. 5 TV-Charite von 0,63 € pro Stunde zu zahlen ist. Die Beklagte hat die Wechselschichtzulage ab Februar 2007 nicht mehr gezahlt, weil sie der Ansicht war, dass die Voraussetzungen für die Wechselschichtzulage nicht vorlägen, da im Arbeitsbereich der Klägerin nicht ununterbrochen an allen sieben Tagen der Woche über 24 Stunden Vollarbeit geleistet worden sei.
Schlagworte
BEREITSCHAFTSDIENST
ARBEITSZEIT
TVÖD
SCHICHTARBEIT
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
ARBEIT
ZEIT
ARBEITSLEISTUNG
BERLIN
PRAXIS
HÖHE
ARBEITSVERHÄLTNIS
RECHTSPRECHUNG
AUFMERKSAMKEIT
RICHTLINIE