CareLit Fachartikel

Durch Bereitschaftsdienste wird eine Wechselschichtarbeit unterbrochen

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 5 · S. 237 bis 240

Dokument
118334
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 5 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
237 bis 240
Erschienen: 2010-05-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Auch im vorliegenden Fall streiten die Parteien darüber, ob der Klägerin auch über den Januar 2007 hinaus die Wechselschichtzulage gemäß §8 Abs. 5 TV-Charite von 0,63 € pro Stunde zu zahlen ist. Die Beklagte hat die Wechselschichtzulage ab Februar 2007 nicht mehr gezahlt, weil sie der Ansicht war, dass die Voraussetzungen für die Wechselschichtzulage nicht vorlägen, da im Arbeitsbereich der Klägerin nicht ununterbrochen an allen sieben Tagen der Woche über 24 Stunden Vollarbeit geleistet worden sei.

Schlagworte

BEREITSCHAFTSDIENST ARBEITSZEIT TVÖD SCHICHTARBEIT ARBEITNEHMER ARBEITGEBER ARBEIT ZEIT ARBEITSLEISTUNG BERLIN PRAXIS HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS RECHTSPRECHUNG AUFMERKSAMKEIT RICHTLINIE