CareLit Fachartikel
Freiheitsentziehende Maßnahmen vor Gericht: Regel oder Ausnahme?
Klie, T.; · Bt PRAX Spezial, Köln · 2010 · Heft 5 · S. 109 bis 112
Dokument
118482
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es gilt weiter der von Rudolf M. Hirsch bereits in den 80er Jahren formulierte Satz: „In deutschen Heimen wird zuviel, vermeidbar und fachlich ungerechtfertigt fixiert. Es dürften in Deutschland immer noch etwa 340.000 Heimbewohner alltäglich von freiheitsentziehenden Maßnahmen betroffen sein.1 Die Prävalenzraten über körpernahe Fixierung liegen international recht stabil zwischen fünf und zehn Prozent, bezogen auf alle freiheitsentziehenden Maßnahmen bei 12% bis 49%, für Deutschland zwischen 26 und 42 % (s.h. Abbildung 1).
Schlagworte
BETREUUNGSRECHT
RECHT
GERICHT
BERATUNG
ENTSCHEIDUNG
FIXIERUNG
ES
DEUTSCHLAND
MENSCHEN
PERSONEN
PATIENTEN
PRAXIS
PSYCHIATRIE
DEMENZ
GERIATRIE
INZIDENZ