CareLit Fachartikel

Freiheitsentziehende Maßnahmen vor Gericht: Regel oder Ausnahme?

Klie, T.; · Bt PRAX Spezial, Köln · 2010 · Heft 5 · S. 109 bis 112

Dokument
118482
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bt PRAX Spezial, Köln
Autor:innen
Klie, T.;
Ausgabe
Heft 5 / 2010
Jahrgang 19
Seiten
109 bis 112
Erschienen: 2010-05-10 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Es gilt weiter der von Rudolf M. Hirsch bereits in den 80er Jahren formulierte Satz: „In deutschen Heimen wird zuviel, vermeidbar und fachlich ungerechtfertigt fixiert. Es dürften in Deutschland immer noch etwa 340.000 Heimbewohner alltäglich von freiheitsentziehenden Maßnahmen betroffen sein.1 Die Prävalenzraten über körpernahe Fixierung liegen international recht stabil zwischen fünf und zehn Prozent, bezogen auf alle freiheitsentziehenden Maßnahmen bei 12% bis 49%, für Deutschland zwischen 26 und 42 % (s.h. Abbildung 1).

Schlagworte

BETREUUNGSRECHT RECHT GERICHT BERATUNG ENTSCHEIDUNG FIXIERUNG ES DEUTSCHLAND MENSCHEN PERSONEN PATIENTEN PRAXIS PSYCHIATRIE DEMENZ GERIATRIE INZIDENZ