CareLit Fachartikel

Rechtsprobleme des betrieblichen Eingliederungsmanagements (Teil I)

Beyer, C.; Jansen, G.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2010 · Heft 6 · S. 89 bis 94

Dokument
118491
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Beyer, C.; Jansen, G.;
Ausgabe
Heft 6 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
89 bis 94
Erschienen: 2010-06-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Eine auf der Hand liegende Frage ist: Welche Folgen hat es, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, ohne die gesetzlichen Vorgaben zum BEM beachtet zu haben? Diese Frage kann sich bei jeder krankheitsbedingten Kündigung stellen. Denn der Anwendungsbereich des § 84 Abs. 2 SBGIX ist weit. Die Rechtspflicht zur Durchführung des BEM besteht nicht nur gegenüber schwerbehinderten /Menschen, sondern gegenüber allen Arbeitnehmern.2 § 84 Abs. 2 SGB IX erfasst alle Betriebe, nicht nur solche, in denen ein Betriebsrat oder eine Schwerbehindertenvertretung besteht

Schlagworte

ARBEITGEBER KÜNDIGUNG URTEIL ARBEITNEHMER ARBEITSPLATZ ENTSCHEIDUNG ARBEIT MENSCHEN ES RECHTSPRECHUNG HAND VERHALTEN FEHLZEITEN WIRBELSÄULE PERSONEN DEPRESSION