CareLit Fachartikel

Impfschaden; Impfreaktion; STIKO; Anhaltspunkte; empfohlene Schutzimpfung; Kausalität

ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 6 · S. 361 bis 364

Dokument
118522
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
361 bis 364
Erschienen: 2010-06-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger stellte bei dem Beklagten im April 2002 den Antrag auf Versorgung wegen eines Impfschadens. Im versorgungsärztlichen Gutachten vom 20.2.2002 kam der Nervenarzt Dr. D. zu dem Ergebnis, dass ein Zusammenhang der Impfung mit der infantilen spastischen Cerebralparese zwar möglich, aber nicht wahrscheinlich sei. Dieser Einschätzungen folgend lehnte der Beklagte mit Bescheid vom 5.9.2002 den Antrag auf Versorgung wegen eines Impfschadens ab. Hiergegen legte der Kläger Widerspruch ein. Auf der Grundlage der Stellungnahme der Nervenärztin Dr. M. vom 25.7.2003 wies der Beklagte den Widerspruch mit Wider-spruch…

Schlagworte

IMPFUNG IMPFSCHADEN GUTACHTEN URTEIL DIPHTHERIE ANERKENNUNG KAUSALITÄT BEURTEILUNG ZEIT TETANUS POLIOMYELITIS BERLIN ARM GESICHT ERHOLUNG FIEBER