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Entscheidungshilfe - aber kein Freibrief

Klinkhammer, G.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2010 · Heft 7 · S. 1159

Dokument
118973
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Klinkhammer, G.;
Ausgabe
Heft 7 / 2010
Jahrgang 107
Seiten
1159
Erschienen: 2010-07-09 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen ist künftig nicht mehr strafbar, wenn ein Patient dies zuvor verfügt hat. Das entschied der Zweite Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Es hob die Verurteilung des Medizinrechtlers Wolfgang Putz auf, der seiner Mandantin geraten hatte, den PEG-Schlauch ihrer Mutter zu durchtrennen. Die Wachkomapatientin hatte kurz vor ihrer Erkrankung ihrer Tochter gegenüber mündlich geäußert, dass sie keine künstliche Ernährung wünsche (dazu DA, Heft 26/2010).

Schlagworte

URTEIL ENTSCHEIDUNG BUNDESGERICHTSHOF STERBEHILFE KIRCHE MEDIZIN PATIENTEN ES ERNÄHRUNG MENSCHEN DEUTSCHLAND ETHIK Deutsches Ärzteblatt Köln