CareLit Fachartikel

Selbst genutzte Eigentumswohnung; Zu berücksichtigendes Vermögen bei Bezug von ALG II; Angemessenheit der Unterkunftsund Heizkosten; Leistungen als Darlehen

ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 7 · S. 416 bis 420

Dokument
119166
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
416 bis 420
Erschienen: 2010-07-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Der im Jahr 1951 geborene Kläger bezieht seit dem 1. 1. 2005 Arbeitslosengeld II. Kr bewohnt seit über 15 Jahren eine selbst genutzte Eigentumswohnung, für welche der Beklagte bis einschließlich Mai 2008 einen Betrag in Höhe von 586, 82 Euro als Kosten der Unterkunft und Heizung übernahm. Die Zweizimmerwohnung hat eine Wohnfläche von 68, 90 m2. Das Wohnhaus hat eine zentrale Heizung, welche mit Öl betrieben wird. Die gesamte Fläche des Hauses mit insgesamt 16 Wohnungen umfasst 960 m2. Für den Kauf hatte der Kläger einschließlich Makler und Gebühren 160 034, 00 Euro aufgebracht.

Schlagworte

LEISTUNGSTRÄGER KOSTEN URTEIL HEIZUNG RECHTSPRECHUNG MIETE WOHNUNG BERLIN HÖHE SCHREIBEN SCHULD ZEIT GANG HÄRTE EINKOMMEN PERSONEN