CareLit Fachartikel

Praxis der Hilfsmittelverordnung kein Buch mit sieben Siegeln

Kamps, N.; · Die Schwester Der Pfleger plus, Melsungen · 2010 · Heft 8 · S. 120 bis 122

Dokument
119207
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger plus, Melsungen
Autor:innen
Kamps, N.;
Ausgabe
Heft 8 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
120 bis 122
Erschienen: 2010-08-01 00:00:00
ISSN
1866-9611
DOI

Zusammenfassung

Nach der gefestigten Rechtsprechung ist die individuelle Versorgung des Patienten mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus nicht erst bei nachweislicher Entstehung, sondern bereits bei Gefährdung des Patienten möglich. Die Entscheidung trifft der Vertragsarzt. Er ist in erster Linie der Ansprechpartner für Patienten und Pflegekräfte und prüft auch weiter Nutzen und Erfolg der verordneten Hilfsmittel.

Schlagworte

PFLEGEHILFSMITTEL BEHINDERUNG DEKUBITUS THERAPIE BERLIN LEISTUNGSABRECHNUNG PRAXIS RECHTSPRECHUNG PATIENTEN GESUNDHEIT GESUNDHEITSZUSTAND KRANKHEIT KRANKENBEHANDLUNG PERSONEN LEISTUNG DIAGNOSTIK