CareLit Fachartikel

Jugendhilfe und §31 Abs.5 SGB II

Riehle, E.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 8 · S. 462 bis 466

Dokument
119506
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Riehle, E.;
Ausgabe
Heft 8 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
462 bis 466
Erschienen: 2010-08-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Jugendliche im Alter bis 25 Jahre, die unter das SGB II fallen, erfahren in besonderem Maße, was »Fördern und Fordern« heißt. Sie erfahren in besonderem Maße, welche Folgen es für sie hat, wenn der aktivierende Sozialstaat, der meint, zu aktivierende Fähigkeiten wären immer schon vorhanden, damit konfrontiert wird, dass diese Fähigkeiten erst entwickelt werden müssen, und wenn Fordern sich nicht an den Lebensbedingungen junger Menschen orientiert.

Schlagworte

LEISTUNG WIRKUNG GESETZ HILFE JUNGE URTEIL MENSCHEN VERHALTEN SELBSTHILFE PERSONEN LEBEN ARBEIT ARBEITSFÖRDERUNG ES INTERVIEWS VERSTÄNDNIS