CareLit Fachartikel
Haftung aufgrund fehlerhafter Interpretation eines Röntgenbildes OLG Oldenburg vom 30.6.2010 (5 U 15/10)
Rechtsdepesche, Köln · 2010 · Heft 9 · S. 245 bis 246
Dokument
119961
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Durchgangsarzt, der die besondere Heilbehandlung anordnet und selbst übernimmt, haftet auch dann persönlich nach zivilrechtlichen Grundsätzen, wenn das Unterlassen einer sachgerechten Behandlung auf der fehlerhaften Auswertung einer Röntgenaufnahme beruht, die vor seiner Entscheidung über die Anordnung der besonderen Heilbehandlung erfolgt ist.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
THERAPIE
UNFALLVERSICHERUNG
KRANKENHAUS
SCHMERZENSGELD
SERVICE
ARM
UNTERARM
KAUSALITÄT
PATIENTEN
BEURTEILUNG
Rechtsdepesche
Köln