Mitbestimmung bei Personalgestellung
Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 1 · S. 389 bis 391
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Stadt S übertrug bisher von ihr selbst ausgeführte Tätigkeiten auf eine GmbH, an der sie 51% und eine private AG 49% hält. Vier Fünftel der von der Aufgabenübertragung betroffenen städtischen Arbeitnehmer blieben bei der Stadt beschäftigt. Die Stadt stellt sie seitdem der GmbH. Im Personalgestellungsvertrag überträgt die Stadt ihr arbeitgebersei-tiges Weisungsrecht auf die GmbH. Streit herrscht darüber, ob der Personalrat der Stadt bei Maßnahmen nach § 72 Abs. 1 bis 4 LPVG NRW auch dann zu beteiligen ist, wenn nur Beschäftigte betroffen sind, die an die GmbH gestellt sind. Der Personalrat der Stadt meint zud…