Schüler nicht nur abstrakt, sondern auch emotional ansprechen
SCHÖNFELDER, K.; · Pflegezeitschrift · 2010 · Heft 1 · S. 626 bis 628
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Anfang Juli 2010 wurde ein Mediziner vom Bundesgerichtshof (BGH) freigesprochen, der bei drei erblich vorbelasteten Paaren das Verfahren der Präimplantationsdiagnostik (PID) angewandt hatte. Durch eine Selbstanzeige zwang der Arzt die Richter des BGH ein Urteil über ein Diagnoseverfahren zu fällen, das zwar nicht direkt gesetzlich verboten war, jedoch bestand durch das geltende Embryonenschutzgesetz Rechtsunsicherheit. Die Selektion der Embryonen nach Geschlecht ist nach dem Embryonenschutzgesetz verboten. Unklar blieb jedoch, wie mit Embryonen schwer erblich vorbelasteter Paare umgegangen werden soll. Im Gegens…