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BGH stärkt erneut Patientenwillen

Weber, M.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2010 · Heft 1 · S. 1030 bis 1032

Dokument
120287
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Weber, M.;
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
1030 bis 1032
Erschienen: 2010-10-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Das Landgericht Fulda verurteilte den Rechtsanwalt Wolfgang Putz im April 2009 wegen versuchten Totschlages. Putz hatte einer Mandantin den Rat gegeben, den Schlauch der Sonde zur künstlichen Ernährung ihrer Mutter zu durchtrennen. Seine Mandantin wusste, dass ihre Mutter lebensverlängernde Maßnahmen in Form von künstlicher Ernährung ablehnte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob dieses Urteil im Juni 2010 auf und führte gleichzeitig neue Kriterien zur Beurteilung von erlaubter und verbotener Sterbehilfe ein.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF STERBEHILFE ERNÄHRUNG THERAPIE URTEIL HEIMLEITUNG BEURTEILUNG PATIENTEN NAHRUNGSZUFUHR TOD LEBEN MENSCHEN SCHULD NOTHILFE RECHTSPRECHUNG PATIENTENVERFÜGUNGEN