CareLit Fachartikel
BGH stärkt erneut Patientenwillen
Weber, M.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2010 · Heft 1 · S. 1030 bis 1032
Dokument
120287
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landgericht Fulda verurteilte den Rechtsanwalt Wolfgang Putz im April 2009 wegen versuchten Totschlages. Putz hatte einer Mandantin den Rat gegeben, den Schlauch der Sonde zur künstlichen Ernährung ihrer Mutter zu durchtrennen. Seine Mandantin wusste, dass ihre Mutter lebensverlängernde Maßnahmen in Form von künstlicher Ernährung ablehnte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob dieses Urteil im Juni 2010 auf und führte gleichzeitig neue Kriterien zur Beurteilung von erlaubter und verbotener Sterbehilfe ein.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
STERBEHILFE
ERNÄHRUNG
THERAPIE
URTEIL
HEIMLEITUNG
BEURTEILUNG
PATIENTEN
NAHRUNGSZUFUHR
TOD
LEBEN
MENSCHEN
SCHULD
NOTHILFE
RECHTSPRECHUNG
PATIENTENVERFÜGUNGEN