Die Beschränkung der Einwilligung in einen Eingriff auf einen bestimmten Arzt beim totalen Krankenhausaufnahmevertrag
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 9 · S. 84 bis 87
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Aufnahme eines Patienten in ein Krankenhaus kann in vertraglicher Hinsicht entweder im Rahmen eines totalen Krankenhausaufnahmevertrages mit oder ohne Arztzusatzvertrag oder eines gespaltenen Krankenhausaufnahmevertrages erfolgen. Während ein totaler Krankenhausaufnahmevertrag regelmäßig zwischen Krankenhausträger und Patient geschlossen wird und den Krankenhausträger zur Erbringung der allgemeinen Krankenhausleistungen verpflichtet, spricht man von einem gespaltenen Krankenhausaufnahmevertrag, wenn die Verpflichtung zur Erbringung der allgemeinen Krankenhausleistungen zwischen Krankenhaus (Unterbringung, Ve…