CareLit Fachartikel

Die Beschränkung der Einwilligung in einen Eingriff auf einen bestimmten Arzt beim totalen Krankenhausaufnahmevertrag

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 9 · S. 84 bis 87

Dokument
120476
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
84 bis 87
Erschienen: 2010-09-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Die Aufnahme eines Patienten in ein Krankenhaus kann in vertraglicher Hinsicht entweder im Rahmen eines totalen Krankenhausaufnahmevertrages mit oder ohne Arztzusatzvertrag oder eines gespaltenen Krankenhausaufnahmevertrages erfolgen. Während ein totaler Krankenhausaufnahmevertrag regelmäßig zwischen Krankenhausträger und Patient geschlossen wird und den Krankenhausträger zur Erbringung der allgemeinen Krankenhausleistungen verpflichtet, spricht man von einem gespaltenen Krankenhausaufnahmevertrag, wenn die Verpflichtung zur Erbringung der allgemeinen Krankenhausleistungen zwischen Krankenhaus (Unterbringung, Ve…

Schlagworte

EINWILLIGUNG PATIENT PATIENTENAUFNAHME KRANKENHAUSTRÄGER BUNDESGERICHTSHOF THERAPIE PATIENTEN RECHTSPRECHUNG VERTRAUEN RISIKO KRANKENHAUSÄRZTE KNIEGELENK GESUNDHEIT VERHALTEN KRANKENHÄUSER BEHANDLUNGSFEHLER